Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Portal rentnerauskunft.de

17 März

Verbraucherschützer erhalten vermehrt Beschwerden zu kostenpflichtigem Drittanbieter

Wer Unterlagen rund um seine Rente anfordern möchte, sollte bei der Online-Suche genau hinschauen. Denn neben dem offiziellen Angebot der Deutschen Rentenversicherung finden sich im Netz auch private Dienstleister, die Anfragen gegen Entgelt entgegennehmen und diese nach eigenen Angaben an die Deutsche Rentenversicherung weiterleiten. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt aktuell vor der Website rentnerauskunft.de. Zu dem Internetportal gehen derzeit vermehrt Beschwerden bei den Verbraucherschützern ein.

Kostenpflichtiger Service für Rentenunterlagen

Ein aktueller Fall zeigt, wie schnell es zu einer Verwechslung kommen kann: Eine betroffene Verbraucherin benötigte für ihre Steuererklärung eine Bescheinigung über ihre Rentenbezüge, gelangte bei der Suche im Internet jedoch auf das Portal rentnerauskunft.de. Dort wird unter anderem eine „Information über Meldung an die Finanzverwaltung“ angeboten. Nach Angaben auf der Website erfasst der Anbieter die Daten zentral, bereitet die Anfrage auf und leitet sie an die zuständige Deutsche Rentenversicherung weiter. Für diesen Service verlangt das Unternehmen, eine britische Kapitalgesellschaft mit Sitz in London, eine einmalige Gebühr von 29,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Die Website weist zwar darauf hin, dass kein Vertragsverhältnis zur Deutschen Rentenversicherung besteht. Zugleich orientiert sich das Portal in Gestaltung, Bildsprache und Ansprache stark an dem offiziellen Angebot der Deutschen Rentenversicherung.

Kein wirksamer Vertrag durch fehlerhaften Bestellbutton

Auf dem Bestellbutton für die verschiedenen Rentendokumente steht lediglich das Wort „Anfordern“. Für kostenpflichtige Online-Verträge muss jedoch eindeutig erkennbar sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Klick eine Zahlungspflicht auslösen. Das Bürgerliche Gesetzbuch verlangt deshalb eine Beschriftung wie „Zahlungspflichtig bestellen“ oder eine andere ebenso klare Formulierung. „Die sogenannte Button-Lösung ist auf dem Portal rentnerauskunft.de nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Das heißt, es kommt kein Vertrag zustande. Rechnungen müssen daher nicht bezahlt werden“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Vorsicht bei sensiblen persönlichen Daten

„Wer Rentenunterlagen anfordert, übermittelt besonders sensible persönliche Daten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb genau prüfen, ob sie sich auf der offiziellen Seite einer Behörde oder bei einem kostenpflichtigen Drittanbieter befinden“, sagt Rehberg.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Unterlagen rund um die Rente direkt über die offizielle Website der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Die Steuerbescheinigung für die Steuererklärung wird nach einmaliger Anforderung jedes Jahr zwischen Januar und Februar automatisch per Post versendet. Die erstmalige Anforderung ist online unter deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung möglich. Die Bescheinigung wird kostenlos ausgestellt.

Hinweis: Kostenpflichtige Drittanbieter-Portale sind kein Einzelfall. Immer wieder stoßen Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet auf Websites, die offizielle Antrags- oder Auskunftsangebote von Behörden, Unternehmen oder öffentlichen Stellen nachahmen oder in deren Umfeld auftreten. Die Anbieter verlangen Geld für die bloße Weiterleitung von Anfragen oder für Informationen, die bei den zuständigen Stellen direkt und häufig günstiger oder sogar kostenlos erhältlich sind. Die Verbraucherzentrale Hamburg informiert über diese Masche und nennt weitere Beispiele unter:www.vzhh.de/behoerden-nepp.