Immobilien vererben: Richtig vererben und verschenken
Beim Vererben von Immobilien ist die gesetzliche Erbfolge häufig nicht die beste Lösung. Welche Möglichkeiten es gibt, Haus oder Wohnung zu Lebzeiten weiterzugeben und wie man damit Steuern spart oder den Partner absichert, wird ausführlich in der November-Ausgabe von Finanztest dargestellt. Außerdem wird erläutert, wie Streit in Erbengemeinschaften vermieden wird.
Jedem Erben steht ein persönlicher Freibetrag zu, in dessen Rahmen er erben kann, ohne dass Erbschaftssteuer fällig wird. Je näher der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto höher der Betrag. Unverheiratete, Pflegekinder oder der Nachwuchs des Partners haben die geringsten Freibeträge. Das kann zur Steuerfalle werden. Um Steuern zu sparen, kann in diesen Fällen eine Schenkung helfen. Der Vorteil: Im Gegensatz zur Erbschaft können die persönlichen Freibeträge des Beschenkten alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden.
Auch wenn die Immobilie sehr wertvoll ist, lohnt es sich, über eine Übertragung zu Lebzeiten nachzudenken. Der Eigentümer fängt frühzeitig an, Haus und Wohnung stückchenweise im Rahmen des Freibetrages des Begünstigten zu verschenken. Es gibt zahlreiche weitere Vorteile der Schenkung, auf die Finanztest eingeht. Der Immobilieneigentümer kann zum Beispiel bestimmte Personen vom Erbe ausschließen oder um Steuern zu sparen – eine Generation überspringen und die Immobilie direkt an die erwachsenen Enkel weitergeben.
Oft gibt es Ärger, wenn mehrere Geschwister gemeinsam erben. Denn als Mitglieder einer Erbengemeinschaft können sie nur gemeinsam über das Elternhaus entscheiden. Das Haus vermieten oder verkaufen? Das geht nur, wenn sich die Geschwister einig sind. Finanztest beschreibt, wie sich solche Streitfälle am besten lösen lassen.
Der ausführliche Test erscheint in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest seit 18.10.2017 am Kiosk und unter www.test.de/immobilie-vererben abrufbar.