Keine Vorratsdatenspeicherung in der EU!
In einem breiten europäischen Bündnis aus unterschiedlichen Organisationen wenden wir uns in einem Offenen Brief an EU-Kommissionen mit der Forderung nach einem EU-weiten Verbot von anlassloser Telekommunikations-Überwachung. Der Brief richtet sich an die EU-Kommissarin für Inneres, den EU-Kommissar für den Binnenmarkt, den EU-Justizkommissar und die EU-Kommissarin für Wettbewerb und Digitales. Vertreter und Vertreterinnen der Bürgerinnen und Bürger, der Medien, der Fachleute und der Industrie heben die Gefahren der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten hervor und warnen: Eine derartig invasive Überwachung der gesamten Bevölkerung ist nicht akzeptabel. „Die Vorratsdatenspeicherung löst keine strafrechtlichen Probleme, aber schränkt Grund- und Freiheitsrechte aller Bürger und Bürgerinnen ein und gefährdet die Demokratie“ hebt die Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft, Elke Steven, hervor.
Bestätigt sehen wir uns durch das heutige Urteil des EuGH. Dieser hat am 6. Oktober 2020 erneut festgestellt, dass die pauschale Vorratsdatenspeicherung grundlegende Bürgerrechte verletzt. Kommunikationsunternehmen dürfen nicht anlasslos speichern und Daten an Sicherheitsbehörden und Geheimdienste weitergeben. Auch die denkbaren Ausnahmen will das Gericht in hohem Maße eingeschränkt sehen. Diese sind nur dann möglich, wenn es um eine akute Bedrohung der nationalen Sicherheit geht, die Speicherung tatsächlich geeignet ist, dies von Gerichten überprüft wurde und die Maßnahme zeitlich begrenzt erfolgt.
Wir schreiben in dem Offenen Brief: „Eine umfassende Vorratsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten Europas als überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig erwiesen. (..,)“ Auch das aktuelle deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung darf nicht als Vorbild für die EU angesehen werden. „Das deutsche Gesetz verfolgt den gleichen grundsätzlich riskanten Ansatz, Daten über alle Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich und ohne Rücksicht auf individuellen Verdacht, Bedrohung oder Bedarf zu erheben.“