Corona-App kann als Eintrittskarte missbraucht werden
15
Jun
Inwiefern Dritte die Corona-Warn-App rechtmäßig als Zugangsbarriere einsetzen könnten, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Jedoch hilft Personen, denen der Zugang verwehrt wird, auch eine spätere Klärung der Rechtslage zu ihren Gunsten nicht. Im Moment der Zugangsverweigerung sind sie bereits benachteiligt.