Totalverlust für Altersversorgung des geschäftsführenden Gesellschafters bei GmbH-Insolvenz
Die häufigste Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) der geschäftsführenden Gesellschafter
ist die Pensionszusage. Ein neues Urteil der Bundesgerichtshofes (BGH Urteil vom 18.07.2013, Az. IX
ZR 219/11) eröffnet dem Insolvenzverwalter weitergehende Möglichkeiten, auf das Vermögen der
Mittelstandskapitalgesellschaft zur Rückdeckung der Altersversorgung zuzugreifen.