Ein Leitfaden

Das Teilen von Fotos mit Familie und Freunden macht große Freude. Damit ihr dabei immer auf der sicheren Seite seid, hier die wichtigsten Informationen. Grundlage für alles ist das Recht am eigenen Bild.
Das Wichtigste zuerst: Das Recht am eigenen Bild
Stellt euch vor, euer Gesicht ist euer Eigentum. Genauso wie niemand einfach eure Kaffeetasse aus dem Schrank nehmen darf, darf auch niemand einfach so ein Foto von euch verwenden. Ihr alleine entscheidet, ob und wo ein Bild von euch gezeigt werden darf.
Dieses Recht gilt für jede Person auf einem Foto, egal ob Freund, Nachbarin oder Familienmitglied. Es spielt auch keine Rolle, ob ihr das Foto selbst gemacht habt. Sobald eine andere Person darauf klar zu erkennen ist, müsst ihr deren Einverständnis einholen, bevor das Bild veröffentlicht werden darf.
Wann genau brauche ich eine Erlaubnis?
Immer dann, wenn ein Foto einer größeren Gruppe von Menschen zugänglich gemacht wird. Dazu zählen:
- Soziale Netzwerke: Das Hochladen eines Bildes auf Facebook, Instagram oder in einem anderen sozialen Netzwerk.
- Messenger-Dienste: Das Versenden eines Fotos in einer WhatsApp-oder Signal-Gruppe. Auch wenn die Gruppe privat ist, gilt das als „Verbreiten“. Das Weiterleiten von Bildern, die ihr selbst erhalten habt, gehört ebenfalls dazu.
- Websites: Das Veröffentlichen auf einer privaten Homepage, einem Blog oder der Webseite eines Vereins (z.B. vom Kegelclub oder der Wandergruppe).
Wie frage ich richtig um Erlaubnis?
Die gute Nachricht ist: Das geht oft ganz unkompliziert.
- Mündliche Erlaubnis: Im Freundes- und Familienkreis reicht es meistens, direkt zu fragen: „Darf ich dieses schöne Foto von unserer Feier in die Familiengruppe stellen?“ Ein Nicken oder ein „Ja, klar!“ gilt als Zustimmung.
- Schriftliche Erlaubnis: Wenn ihr auf Nummer sicher gehen wollt, besonders bei Fotos für eine Vereinswebseite, ist eine kurze schriftliche Bestätigung (z.B. per E-Mail oder sogar in einer WhatsApp-oder Signal-Nachricht) immer eine gute Idee.
- Wichtig: Die Erlaubnis gilt meist nur für den Zweck, der genannt wurde. Wenn jemand zustimmt, dass ein Bild in der privaten WhatsApp-oder Signal-Gruppe geteilt wird, heißt das nicht automatisch, dass ihr es auch auf Facebook posten dürft.
Besondere Situationen: Kinder und Gruppenfotos
- Kinder und Enkelkinder: Hier ist besondere Vorsicht geboten. Bei Personen unter 16 Jahren müssen immer die Eltern (die Erziehungsberechtigten) um Erlaubnis gefragt werden. Das gilt auch für eure eigenen Enkelkinder. Deren Eltern entscheiden, welche Bilder ihrer Kinder im Internet erscheinen dürfen.
- Große Gruppen und Feste: Fotos, die auf einem öffentlichen Stadtfest aufgenommen werden und Menschen sind nur zufällig im Hintergrund zu sehen. Dann braucht man in der Regel keine Erlaubnis. Anders sieht es bei einem Gruppenfoto vom Seniorentreff aus: Hier stehen die einzelnen Personen im Mittelpunkt. In diesem Fall solltet ihr alle gut erkennbaren Personen um ihr Einverständnis bitten.
Die goldene Regel zum Mitnehmen
Wenn ihr unsicher seid, stellt euch einfach diese eine Frage:
„Wäre ich damit einverstanden, wenn jemand dieses Foto von mir ohne mein Wissen veröffentlichen würde?“
Meistens gibt euch die Antwort auf diese Frage schon den richtigen Weg vor. Erst fragen, dann posten – so bleibt ihr rücksichtsvoll und schützt die Privatsphäre aller.
Bei Nichtbeachtung kann es sehr teuer werden. Das gilt ganz besonders für Fotos, die aus dem Internet oder von Websites heruntergeladen und dann weiter online weiterverbreitet werden.
Rechtliche Grundlagen: Diese Regeln basieren auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, insbesondere Art. 6) und dem deutschen Kunsturhebergesetz (KUG, § 22).