Vodafone-Urteil des EuGH stärkt Sammelklage der Verbraucherzentrale

10 Sep.

Warum ist das Vodafone-Urteil des EuGH wichtig?

  • Vodafone hat seit 2023 die Preise in vielen laufenden Festnetz-Internet-Verträgen erhöht.
  • Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt nun die Position der Verbraucherzentrale im Streit um die Preiserhöhungen.
  • Betroffene Verbraucher:innen können sich der Verbraucherzentrale-Sammelklage anschließen, um mögliche Erstattungen zu sichern.

Der Europäische Gerichtshof hat im Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Vodafone GmbH entschieden: Telekom-Anbieter haben kein uneingeschränktes Recht, Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. 

Der Europäische Gerichtshof hat deutlich gemacht: Telekom-Anbieter dürfen laufende Verträge nicht ohne Weiteres ändern. Das sind ausgezeichnete Nachrichten für die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Vodafone.

Bei der Sammelklage geht es um einseitige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen. Wer sich der Klage anschließt, kann im Erfolgsfall zu viel gezahltes Geld zurückbekommen. Betroffene sollten jetzt mit Hilfe des Klagechecks der Verbraucherzentrale prüfen, ob sie mitmachen können.

Der Klagecheck findet sich unter sammelklagen.de/verfahren/vodafone. Er zeigt innerhalb weniger Minuten, ob der eigene Fall zur Klage passt, und liefert Textbausteine für die Anmeldung.